Geschäftsordnung des Campingplatzes Kerisole

1/ ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Um einen Campingplatz betreten, einrichten oder sich dort aufhalten zu dürfen, müssen Sie vom Manager oder seinem Vertreter autorisiert worden sein. Letzterer ist verpflichtet, für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Ordnung des Campingplatzes sowie die Einhaltung der Anwendung dieser Hausordnung zu sorgen.

Der Aufenthalt auf dem Campingplatz impliziert die Annahme der Bestimmungen dieser Verordnung und die Verpflichtung, sie einzuhalten.

Niemand kann sich dort niederlassen.

2/ POLIZEIFORMALITÄTEN

Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern werden nur mit schriftlicher Genehmigung von ihnen eingelassen.

In Anwendung von Artikel R. 611-35 des Kodex für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern und das Recht auf Asyl muss der Manager vom Kunden ausgefüllt und unterschrieben werden Ausländer, bei der Ankunft ein individuelles Polizeiformular. Es muss insbesondere erwähnen:

1o Der Nachname und Vorname;

2o Geburtsdatum und -ort;

3o Nationalität;

4o Das übliche Zuhause.

Kinder unter 15 Jahren können auf der Karte beider Elternteile sein.

3/ INSTALLATION

Unterkünfte im Freien und zugehörige Ausrüstung müssen an dem angegebenen Ort gemäß den Anweisungen des Managers oder seines Vertreters installiert werden.

4/ REZEPTION

In der Saison geöffnet von: 8:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 17:00 Uhr Montag bis Samstag und 11:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 17:00 Uhr am Sonntag.

Geöffnet von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr

An der Rezeption finden Sie alle Informationen zu den Dienstleistungen des Campingplatzes, Informationen zu den Versorgungsmöglichkeiten, Sporteinrichtungen, Sehenswürdigkeiten in der Umgebung und diversen Adressen nützlich sein.

Kunden steht ein Beschwerdeerfassungs- und -bearbeitungssystem zur Verfügung.

5/ ANZEIGE

Diese Geschäftsordnung hängt am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption aus. Es wird jedem Kunden gegeben, der es anfordert.

Bei klassifizierten Campingplätzen wird die Klassifizierungskategorie mit der Nennung Tourismus oder Freizeit und die Anzahl der Tourismus- oder Freizeitstellplätze angezeigt.

Die Preise der verschiedenen Dienstleistungen werden den Kunden unter den Bedingungen mitgeteilt, die auf Anordnung des für den Verbrauch zuständigen Ministers festgelegt wurden, und können an der Rezeption eingesehen werden.

6/ ABFAHRTSMODALITÄTEN

Kunden werden gebeten, ihre Abreise am Vortag an der Rezeption zu melden. Kunden, die vor den Öffnungszeiten der Rezeption abreisen möchten, müssen ihren Aufenthalt am Vortag bezahlen.

7/ LÄRM UND STILLE

Kunden werden gebeten, jeglichen Lärm und Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten.

Audiogeräte sollten entsprechend eingestellt werden. Tür- und Kofferraumverschlüsse sollten so diskret wie möglich sein.

Hunde und andere Tiere sollten niemals frei gelassen werden. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, in Abwesenheit ihrer Besitzer, die gesetzlich für sie verantwortlich sind.

Der Manager sorgt für die Ruhe seiner Kunden, indem er Zeiten festlegt, in denen absolute Ruhe herrschen muss.

8/ BESUCHER

Nach Genehmigung durch den Manager oder seinen Vertreter können Besucher unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, auf den Campingplatz eingelassen werden.

Der Kunde kann einen oder mehrere Besucher am Empfang empfangen. Die Dienstleistungen und Einrichtungen der Campingplätze sind für Besucher zugänglich. Die Nutzung dieser Geräte kann jedoch gemäß einem Tarif gebührenpflichtig sein, der am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt werden muss.

Besucherautos sind auf dem Campingplatz verboten.

9/ VERKEHR UND PARKEN VON FAHRZEUGEN

Innerhalb des Campingplatzes müssen Fahrzeuge mit einer begrenzten Geschwindigkeit fahren.

Der Verkehr ist von 7.00 bis 22.00 Uhr erlaubt

Auf dem Campingplatz dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die den dort wohnenden Campern gehören. Auf den Stellplätzen, die üblicherweise von Unterkünften belegt werden, ist das Parken strengstens verboten, es sei denn, es wurde hierfür ein Stellplatz bereitgestellt. Das Parken darf den Verkehr nicht behindern oder die Ansiedlung von Neuankömmlingen verhindern.

10/ KLEIDUNG UND AUSSEHEN DER EINRICHTUNGEN

Jeder ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, einschließlich der Sanitäranlagen, beeinträchtigen könnte.

Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Dachrinne zu schütten.

Kunden müssen das Abwasser in die dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren.

Hausmüll, Abfälle jeglicher Art, Papiere, müssen in die Mülltonnen geworfen werden.

Das Waschen außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter ist strengstens untersagt.

Das Aufhängen der Wäsche erfolgt bei Bedarf im gemeinsamen Trockner. Es wird jedoch bis 10 Uhr in der Nähe der Unterkunft geduldet, sofern es diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Es sollte niemals aus Bäumen hergestellt werden.

Pflanzung und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden, Plantagen anzulegen.

Es ist nicht erlaubt, den Standort einer Installation mit eigenen Mitteln abzugrenzen oder den Boden aufzugraben.

Jede Reparatur von Schäden an der Vegetation, den Zäunen, dem Boden oder den Einrichtungen des Campingplatzes liegt in der Verantwortung des Autors.

Der Platz, der während des Aufenthalts benutzt wurde, muss in dem Zustand gehalten werden, in dem der Camper ihn beim Betreten des Geländes vorgefunden hat.

11/ SICHERHEIT

a/fire

Offenes Feuer (Holz, Kohle etc.) ist streng verboten. Kocher sollten in gutem Betriebszustand gehalten und nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden.

Benachrichtigen Sie im Brandfall sofort das Management. Bei Bedarf können Feuerlöscher verwendet werden.

Ein Erste-Hilfe-Kasten finden Sie an der Rezeption.

b/vol

Die Direktion ist für die im Büro zurückgelassenen Gegenstände verantwortlich und hat eine allgemeine Überwachungspflicht für den Campingplatz. Der Camper behält die Verantwortung für seine eigene Einrichtung und muss dem Verwalter die Anwesenheit jeder verdächtigen Person melden. Kunden wird empfohlen, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Ausrüstung zu treffen.

12/ SPIELE

In der Nähe der Einrichtungen dürfen keine gewalttätigen oder störenden Spiele organisiert werden.

Der Besprechungsraum kann nicht für hektische Spiele genutzt werden.

Kinder sollten immer unter der Aufsicht ihrer Eltern sein.

13/ DEAD GARAGE

Es darf nur nach Zustimmung der Geschäftsleitung und nur am angegebenen Ort unbesetzte Ausrüstung am Boden gelassen werden. Dieser Service kann kostenpflichtig sein.

14 / VERLETZUNG DIESER INTERNEN REGELN

Für den Fall, dass ein Bewohner den Aufenthalt anderer Nutzer stört oder die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung nicht beachtet, kann der Verwalter oder sein Vertreter mündlich oder schriftlich, wenn er dies für notwendig erachtet, diese zu benachrichtigen, um die Störungen einzustellen.

Im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verstoßes gegen die internen Vorschriften und nach Aufforderung durch den Manager, diese einzuhalten, kann dieser den Vertrag kündigen.

Im Falle einer Straftat kann der Manager die Polizei hinzuziehen.

15/ MAIL UND POSTEN

Die Post wird jeden Werktag an die Rezeption geliefert.      

Diese Hausordnung ist am Eingang des Campingplatzes ausgehängt, diese Hausordnung und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind an der Rezeption und auf der Website < a href=“https ://www.camping-kerisole.fr/“>https://www.camping-kerisole.fr/. Sie werden dem Kunden auf dessen Wunsch hin ausgehändigt.

Erledigt bei SCAER, 03.01.2022

Andreas oder Nathalie Gerling

Kerisole Campingplatz Co-Manager

Telefon: 06 46 71 76 40

Wichtige Telefonnummern

Feuerwehrleute………………………………………… 18

Ambulanz-Medizinische Notfälle …………………………. 15

Gendarmerie…………………………………………… 17

Internationaler Notfall……………………………….. 112

Scaër-Tierärzte…………………………….. 02 98 59 41 03